Im Oktober 2018 ist die neue Fassung der DIN VDE 0100-704: Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen erschienen. Demnach müssen Drehstromsteckdosen bis 63 A grundsätzlich mit einer allstromsensitiven Fehlerstromschutzeinrichtung geschützt werden. D. h. der Typ B wird Pflicht im Baustromverteiler.
Wirklich neu ist das eigentlich nicht, denn bereits zuvor schrieb die DIN VDE 0100-530 vor, dass Fehlerstromschutzeinrichtungen des Typs B verwendet werden müssen, wenn z. B. frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz kommen, die im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme verursachen können. Diese sind auf Baustellen Alltag, denn dazu zählen Kräne und Geräte mit leistungsgeregelten Antrieben wie Steinsägen, Seilsägen, Pumpen, Lüfter, Sandsiebe, Verdichter, Rüttler usw.
Es gibt eine lange Übergangsfrist, aber letztlich ist und bleibt die normgerechte Ausstattung des Baustromverteilers eine unternehmerische Entscheidung und liegt in der Verantwortung des Errichters bzw. Betreibers. Erleichtert wird die Entscheidung durch ein „Bonbon“ der BG Bau. Sie fördert die Nachrüstung des Baustromverteilers mit allstromsensitiven Fehlerstromschutzschaltern mit bis zu 300 Euro. Weitere Infos und der Antrag sind aufder Internetseite der BG Bau zu finden.