Mit Neuerscheinen der Norm im Oktober 2018 bezüglich der Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gibt es gegenüber der vorherigen Ausgabe aus dem Jahr 2007 folgende Änderungen:
- Schaltgeräte, die zur Realisierung der Schutzmaßnahme „automatische Abschaltung der Stromversorgung“ verwendet werden, müssen Trenneigenschaften haben. Diese Anforderung wird z.B. von Fehlerstromschutzschaltern (RCCBs) und FI/LS-Kombinationen (RCBOs) erfüllt.
- Steckdosen in Endstromkreisen bis 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, und Endstromkreise bis 32 A für die Versorgung von fest angeschlossenen tragbaren Betriebsmitteln zur Verwendung im Außenbereich müssen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA geschützt werden (früher nur Endstromkreise bis 20 A).
- Beleuchtungsstromkreise eines TN- oder TT-Systems in Wohnungen müssen durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA geschützt werden. Diese Anforderung bezieht sich auf Wohnungen und gilt nicht zwangsläufig für den industriellen Bereich.
- Bezüglich der automatischen Abschaltung im Fehlerfall gelten die Abschaltzeiten nun auch für Endstromkreise mit Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 63 A (früher nur bis 32 A).
Günter Grünebast
Leitung Normung/Prüfung/Zertifizierung